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Das in die Vernehmlassung gegebene Gesetz sieht vor, dass die Pilotprojekte einen direkten oder indirekten Einfluss auf die Verkehrsnachfrage und das Mobilitätsverhalten im motorisierten Individualverkehr und/oder im öffentlichen Verkehr haben sollen. Allerdings fehlen überraschenderweise viele der bisher als wesentlich angesehenen Prinzipien, wie z.B. die Steuerneutralität oder die Integration aller Verkehrsträger. Diese Vorlage wird nur zur Einführung von Road Pricing Systemen führen. strasseschweiz bedauert, dass der Bundesrat nicht einmal die Möglichkeit in Betracht zieht, Mobility Pricing zur Finanzierung der Infrastruktur einzusetzen, wozu ein solches System eigentlich dienen sollte.
Die Einführung des vorgeschlagenen Systems wird die Berufstätigen, welche bereits den Grossteil des Staatshaushalts finanzieren, noch stärker belasten. Der gewünschte Anreizeffekt bleibt für erwerbstätige Menschen sehr gering, da sie in der Regel keine Wahl haben, wann sie sich im Verkehr bewegen wollen. Das Gleiche gilt für Berufstätige, die private Fahrzeuge fürs Arbeiten nutzen. Das Ergebnis wird ein Anstieg der Lebenshaltungskosten und ein Nettorückgang der Kaufkraft sein. Ausserdem wird es starke unsoziale Auswirkungen geben, da der Effekt der Strassenbenutzungsgebühren für diejenigen mit den am wenigsten flexiblen Arbeitszeiten, d.h. für reisende Berufstätige mit niedrigen Einkommen, verstärkt wird.
Das Gesetz gibt den Gemeinden und Kantonen praktisch einen Freibrief, um jegliche Arten von Steuern zu prüfen. Es gibt weder eine Garantie für die Einheitlichkeit der Systeme, die umgesetzt werden sollen, noch für deren Abrechnung. Diese Vorlage wird auf dem Strassennetz ein fiskalisches Chaos schaffen und steht nicht im Einklang mit Artikel 82 Absatz 3 der Bundesverfassung. Tatsächlich wurden gebührenfreie öffentliche Strassen in die Verfassung aufgenommen, im Gegensatz zur Preisgestaltung der kantonalen und kommunalen Mobilität wie aus dem Mittelalter.
Das Prinzip des gebührenfreien Zugangs zu öffentlichen Strassen ist eine politische Errungenschaft, die durch die Bundesverfassung garantiert wird. Dieses Prinzip ist ein Grundelement unseres Bundesstaates. Tatsächlich wurde bereits in der Verfassung von 1848 (Art. 24) das Prinzip der Abschaffung von Strassen- und Brückengebühren festgelegt. Das Prinzip der gebührenfreien öffentlichen Strassen kann ohne Volksabstimmung nicht pauschal in Frage gestellt werden.
strasseschweiz ist bereit, über Mobility Pricing für die Finanzierung der Strasseninfrastruktur im Rahmen der Entwicklung des Fonds für Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr (NAF) zu diskutieren, sofern die demokratische Legitimation, die Steuerneutralität und der Datenschutz gewährleistet sind und alle Verkehrsträger in das Gebührensystem einbezogen werden.
Text: Olivier Fantino, Geschäftsführer strasseschweiz
Foto: ASTRA
strasseschweiz ist die Dachorganisation der Automobil- und Strassenwirtschaft, des Strassentransportgewerbes und des privaten Strassenverkehrs in der Schweiz. Weitere Informationen:
www.strasseschweiz.ch