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Bundesrat will E-Autos besteuern

Bisher waren Elektroautos in der Schweiz von der Automobilsteuer in Höhe von vier Prozent ausgenommen. Damit sollten bis anhin marktwirtschaftliche Anreize für die Entwicklung der E-Mobilität geschaffen werden. Damit soll ab 2024 Schluss sein.

Veröffentlicht am 13.04.2023

Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Aufhebung der Steuerbefreiung auf Elektrofahrzeugen. Sie begann am 05. April und dauert bis zum 12. Juli. Dabei soll geklärt werden, ob Elektroautos ab 2024 der Automobilsteuer unterstellt werden sollen - seit der Einführung 1997 waren sie als Lenkungsmassnahme bisher stets von dieser befreit. Damit will der Bundesrat dem Rückgang der Einnahmen aus der Automobilsteuer entgegenwirken und die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds sichern. Die Besteuerung von E-Autos ist Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt, welches der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 beschlossen hat.

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Der Bund erhebt gestützt auf das Automobilsteuergesetz eine Steuer von 4 Prozent auf Automobilen für den Personen- oder Warentransport. Die Steuererhebung erfolgt dabei auf dem Importpreis und nicht auf dem Endverkaufspreis der Fahrzeuge. Der Bundesrat schreibt: «In der Folge wird sich der Endpreis eines Fahrzeuges somit um weniger als 4 Prozent erhöhen, selbst wenn die Steuer voll an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben würde.» Der Steuerertrag ist gemäss Bundesverfassung zweckgebunden und wird dem NAF zugewiesen. Die Steuerbefreiung als Förderinstrument sei angesichts des stark angestiegenen Anteils von Elektroautos an den gesamten Autoimporten sowie der Annäherung der Preise aus Sicht des Bundesrates nicht mehr notwendig.

Mit dem Wachstum der Elektromobilität hat sich die Ausgangslage verändert: Von 2018 bis 2022 hat sich die Anzahl der jährlich importierten steuerbefreiten Elektroautos von etwa 8000 auf über 45'000 fast versechsfacht. Ihr Anteil an den gesamten Autoimporten betrug im Jahr 2022 knapp 20 Prozent. Diese Steigerung führt zu einem spürbaren Rückgang bei den Einnahmen aus der Automobilsteuer: Für das Jahr 2022 beläuft sich der Steuerausfall auf rund 78 Millionen Franken, im laufenden Jahr wird ein Ausfall von rund 100 bis 150 Millionen Franken erwartet. Bei einer Weiterführung der Steuerbefreiung werden die kumulierten Steuerausfälle für die Jahre 2024 bis 2030 auf zwei bis drei Milliarden Franken geschätzt.

Nicht Teil dieser Vorlage ist die geplante Abgabe für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb. Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektroautos und anderen Fahrzeugen mit alternativem Antrieb sinken neben den Einnahmen aus der Automobilsteuer auch diejenigen der Mineralölsteuer. Der Bundesrat will diese Abgabe bis spätestens 2030 in Kraft setzen.

Die Vereinigung der Schweizer Autoimporteure auto-schweiz setzt sich gegen die geplante Aufhebung der Steuerbefreiung ein.

Quelle: Bundesrat/ai
Foto: Tesla

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