Robin Road

Gegen Strafbefehl vorgehen lohnt sich

Wer glaubt, es sei zwecklos, gegen Bussen vorzugehen, irrt sich. Ein Anruf bei der Staatsanwaltschaft durch einen Anwalt spart möglicherweise sehr viel Geld. Wie geht das?

Veröffentlicht am 03.06.2020

Claudio war zu schnell gefahren. Mit einer saftigen Busse muss er jetzt wohl rechnen. Aber nun will ihm die Staatsanwaltschaft auch noch eine Geldstrafe von 5500 Franken aufbrummen, weil er vorbelastet ist und unter Bewährung steht. Als Claudio die Post mit dem sogenannten Strafbefehl bekommt, sieht er sich innerlich schon seine geliebte Alfetta GTV verkaufen müssen. Nach einer schlaflosen Nacht ruft er seinen Anwalt an. Dieser erhebt Einsprache und erhält Akteneinsicht. Was er sieht, macht ihn stutzig: Die Geldstrafe ist nicht gerechtfertigt, da der Leumund nicht stark genug getrübt ist. Danach erfolgt der Telefonanruf an die Staatsanwaltschaft, und die 5500 Franken sind ausgebremst. Alles nur Zauber und Magie?

Lächerlich kurze Einsprachefrist

Wer glaubt, dass es sich nicht lohnt, gegen eine Busse vorzugehen, irrt. Landläufig gilt, es bestünde eh keine Erfolgschance. Viele wissen nicht, dass ein Deal mit der Staatsanwaltschaft nicht nur in US-Fernsehserien, sondern auch in der Schweiz möglich ist und sehr viel bewirken kann.

Voraussetzung ist aber, dass man sich aktiv gegen die Busse wehrt, also Einsprache gegen die Busse im Strafbefehl erhebt, und zwar subito: Die Einsprachefrist dauert fast nur so kurz wie ein Turboloch und beträgt lächerliche 10 Tage. Das ist kaum genug Zeit, um sich vom Schock zu erholen und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Einsprache zu erheben ist einfach. Man sendet ein Einschreiben an die Staatsanwaltschaft mit folgendem Inhalt: «Hiermit erhebe ich Einsprache gegen den Strafbefehl Nr. XY. Bitte stellen Sie mir die Akten zu.» Hat man diese Schikane gemeistert, dann geht es daran, die Akten zu studieren. Dies ist deshalb wichtig, weil die Staatsanwaltschaft aus Zeitmangel die Akten in den meisten Fällen nicht wirklich studiert – so geschehen bei Claudio. Bei Standardfällen übernimmt die Staatsanwaltschaft die Fakten von der Polizei meist ungeprüft. Sie versendet den Strafbefehl fast eher in der Hoffnung als mit der Überzeugung, dass der Vorwurf juristisch stimmt und der oder die Betroffene sich nicht wehrt: Bei über einer halben Million Strafbefehlen im Jahr nicht verwunderlich.

Es gibt oft etwas herauszuholen

Was kann man nun rausholen? Bei Claudio konnte mit wenig Aufwand an der Busse gefeilt werden. Die Akten gaben bereits genug Bodenhaftung, um die Staatsanwaltschaft auszubremsen, so dass die Bewährung nicht aufgehoben werden musste. Manchmal braucht es Befragungen, Zeugenaussagen oder gar Gutachten, um zu seinem Recht zu kommen. Und im besten Fall gelingt es sogar, die Staatsanwaltschaft von der Unschuld zu überzeugen, so dass der Vorwurf ganz wegfällt.

Und im Worst Case, wenn gar nichts zu machen ist? Dann kann man immerhin Zeit gewinnen, was sehr entscheidend sein kann. Claudio musste den Ausweis abgeben. Aus beruflichen Gründen wäre das für ihn aber in den nächsten sechs Monaten einem Totalschaden gleichgekommen. Mit der Einsprache und ein paar weiteren juristischen Updates konnte der Ausweisentzug hinausgezögert werden, so dass er in die Ferien von fiel, während derer seine Frau die geliebte Alfetta GTV fuhr.

Unbedingt Einspruch erheben!

Ein guter Deal bei der Staatsanwaltschaft ist somit mehr als die halbe Miete und dies übrigens ganz legal. Und das Beste daran: Die Einsprache verursacht oft keine zusätzlichen Gebühren, unabhängig davon, ob ein Deal gelingt oder chancenlos ist und die Einsprache verzögerungsfrei zurückgezogen wird. Ist die Einsprache erfolgreich, übernimmt meist der Staat die Anwaltskosten. Es gibt tatsächlich wenige Gründe, nicht Einsprache zu erheben und für sein Recht einzustehen oder zu dealen.

Text: Robin Road
Fotos: Vesa Eskola

 

Robin Road hilft

Dr. Rainer Riek — alias Robin Road — schreibt in jeder ai-Ausgabe oder auf unserer Homepage
www.auto-illustrierte.ch über strassenverkehrsrechtliche Themen sowie rund ums Auto im Recht. Er ist Rechtsanwalt und Notar bei www.zwplaw.ch und unter anderem spezialisiert auf Strassenverkehrsrecht. Zudem postet er gerne seine Autoquartette auf dem Auto-Blog von www.driving.legal.

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich hier um reale Fälle mit geändertem Namen. Jeder Fall ist verschieden und muss einzeln betrachtet werden. Daher erfolgen sämtliche Empfehlungen und Angaben ohne Gewähr. 

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