Abgassoftware in Dieselfahrzeugen

Software nach fünf Jahren für illegal erklärt

Volle fünf Jahre brauchte der Europäische Gerichtshof, um Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen für illegal zu erklären. Im September 2015 begann der so genannte "Diesel-Skandal", bei dem VW vorgeworfen wird, eine Software eingebaut zu haben, die bei Emissionskontrollen tiefere Werte produziert als im Fahrbetrieb.

Veröffentlicht am 17.12.2020

Wie die Nachrichtenagentur dpa meldet, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg eine Software zur Schönung von Abgaswerten bei Zulassungstests fünf Jahre nach Beginn des "Diesel-Skandals" für illegal erklärt (Rechtssache C-693/18). Ein Hersteller dürfe keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen verbessert, erklärte das Gericht. Auch die Verminderung von Verschleiss oder Verschmutzung des Motors könne eine solche Einrichtung nicht rechtfertigen.

Im September 2015 war bekannt geworden, dass Volkswagen mit spezieller Software Abgaswerte bei Zulassungstests verändert hatte. Die Software erkannte, dass das Auto auf einem Prüfstand steht und senkte die Motorleistung und damit Abgasemissionen ab. Im Normalbetrieb war die Software nicht wirksam.

Die Folge waren Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe und eine Klagewelle, die immer noch läuft. Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist ein Fall aus Frankreich, wo gegen einen Hersteller wegen arglistiger Täuschung ermittelt wird. Dieser wird in den Gerichtsakten nur mit "X" bezeichnet. Volkswagen hat jedoch bestätigt, dass es um seine Fahrzeuge geht.

 

Abschalteinrichtungen sind verboten, aber es gibt Ausnahmen

Eine Abgasrückführung verringert den Ausstoss von Stickoxiden, was im Prizip eine gängige Massnahme der Abgasreduktion darstellt.

Im Kern ging es darum, dass die Software erkennt, ob ein Auto für Zulassungstests im Labor geprüft oder normal auf der Strasse eingesetzt wird. Im Fall der VW-Software werden im Labor die Schadstoffgrenzwerte eingehalten. Im Normalbetrieb wird die Abgasrückführung dann aber gedrosselt, Leistung und Emissionen steigen und können allenfalls über den gesetzlichen Grenzwerten liegen.

Der EuGH hatte im Wesentlichen zwei Fragen zu klären: Handelt es sich bei der Software um eine "Abschalteinrichtung"? Diese sind laut EU-Recht grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen, unter anderem, wenn die Abschalteinrichtung nötig ist, "um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen" oder "den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten". Die zweite Frage war also: Fällt diese Software unter die Ausnahme? Die zuständige Generalanwältin Eleanor Sharpston hatte letztere Frage in ihrem Gutachten zum Fall im Frühjahr eindeutig verneint. Der EuGH folgte dieser Einschätzung nun.

Text: dpa und Stefan Fritschi

 

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