Mit der U-Nummer nach Deutschland
Ab sofort darf man mit Schweizer Händlerkennzeichen, den sogenannten U-Nummern oder Garagennummern, unbeschränkt nach Deutschland fahren. Bisher war dies nur befristet möglich.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und das deutsche Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben eine unbefristete Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von diversen länderspezifischen Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern unterzeichnet. Das bedeutet: Fahrten mit Schweizer Händlerschildern sind in Deutschland ab sofort unbefristet möglich. Zuvor war lediglich eine befristete Vereinbarung getroffen worden, die seit dem 1. Juli 2021 galt.
Jetzt für den Newsletter der auto-illustrierte anmelden!
Die neue, unbefristete Vereinbarung gilt für schweizerische Kollektiv-Fahrzeugausweise und die zugehörigen Händlerschilder («U-Nummern» oder «Garagennummern») sowie für deutsche Fahrzeugscheine für rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und rote Oldtimerkennzeichen. Sie stützt sich auf den neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag, der im Jahr 2022 abgeschlossen wurde und ebenfalls am 1. Mai 2024 in Kraft trat.
So muss die U-Nummer montiert werden
Weiterhin verboten bleibt der Import von ausländischen Fahrzeugen mit Schweizer Händlerschildern, da Schweizer Händlerschilder nur an Fahrzeugen mit Standort in der Schweiz verwendet werden dürfen. Bei allen Fahrten mit der U-Nummer muss beachtet werden, dass das Händlerschild korrekt angebracht ist. Von innen in die Scheibe klemmen oder mit Saugnäpfen anbringen, ist nicht erlaubt. Die U-Nummer muss auch bei schwierigen Lichtverhältnissen gut lesbar sein.
Wie die Garagisten U-Nummern richtig am Fahrzeug anzubringen haben, regelt Artikel 45, Absatz 2 der VTS. Demnach sind sie wie die «normalen» Kontrollschilder gut lesbar und möglichst senkrecht anzubringen. Im Detail heisst das: Nach oben geneigt angebracht darf der Winkel maximal 30 Grad betragen. Bei Neigung nach unten sind maximal 15 Grad erlaubt. Die Schilder müssen sich in einer Höhe zwischen 20 (unterer Rand) und 150 Zentimeter (oberer Rand) ab der Fahrbahnoberfläche gemessen befinden, wenn dem nicht technische oder betriebliche Gründe entgegenstehen. Und blickt man von hinten auf das Fahrzeug, muss das hintere Kontrollschild ausgehend von der Längsachse des Fahrzeuges beidseits in einem Winkel von 30 Grad noch lesbar sein.
Text und Bild: ai-Online-Redaktion
Quelle: ASTRA