Neue Zulassungsbestimmungen

Neue Fahrassistenten vorgeschrieben

Ab dem 1. April 2024 müssen Neufahrzeuge in der Schweiz zusätzliche Fahrassistenzsysteme verbaut haben, um zugelassen werden zu können. Damit übernimmt die Schweiz geltende EU-Richtlinien

Veröffentlicht am 28.12.2023

Neufahrzeuge sollen noch sicherer werden. Dies soll unter anderem durch zusätzliche Fahrassistenzsysteme erreicht werden, die in der Schweiz ab dem 1. April 2024 für Neufahrzeuge vorgeschrieben sind. Damit werden auch in der Schweiz die europäischen Zulassungsbestimmungen übernommen, womit die Importe und Zulassungen weiterhin möglich sind. Für Direktimporte soll eine Übergangsfrist gewährt werden.

Fahrerüberwachung

Neue Fahrzeuge müssen demnach neben einem Unfalldatenschreiber mit diversen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet sein. Zum Beispiel mit einem Müdigkeits- und einem Ablenkungswarner. Auch ein automatischer Notbremsassistent und Systeme zur Hilfe beim Rückwärtsfahren und Abbiegen werden vorgeschrieben. Die Änderungen seien mit dem geltenden Schweizer Datenschutz abgestimmt.

Verbesserungen der passiven Sicherheit

Verbessert wird auch der Schutz von Fahrradfahrenden, Fussgängerinnen und Fussgänger und Fahrzeuginsassen. So werden verbesserte Karosserieelemente obligatorisch, die bei einem Unfall für einen weniger harten Aufprall sorgen sollen. Auch das direkte Sichtfeld für Fahrerinnen und Fahrer schwerer Motorfahrzeuge soll verbessert werden, so dass sie Personen neben oder vor dem Fahrzeug besser sehen können. Für Reisecars und Busse werden erhöhte Anforderungen an Überroll- und Brandschutz eingeführt.

Umbauten und Eintragungen werden erleichtert

Das Revisionspaket beinhaltet zudem Anpassungen, die von den kantonalen Vollzugsbehörden oder von Branchenorganisationen vorgeschlagen wurden. Darunter fallen etwa Erleichterungen beim Umbau auf Elektroantrieb oder Erleichterungen bei der Nachprüfung von Zubehörfelgen.

Diese Neuerungen erwarten Schweizer Autofahrer 2024!

Text: Moritz Doka
Bild: auto-illustrierte
Quelle: ASTRA

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