Robin Road

Robin Road - Führerflucht adé

Roman war stolz auf seinen in die Jahre gekommenen VW-Bus. Doch auf einem Supermarktparkplatz sollte sich ein Vorfall ereignen, der nicht nur den Lack des Busses, sondern auch Romans Nerven strapazierte. Ein Missverständnis entwickelte sich zu einem juristischen Fall mit unerwartetem Ende.

Veröffentlicht am 30.03.2025

Roman setzte seinen VW-Bus langsam rückwärts aus einem Parkfeld. Dann passierte es: Beim Manövrieren stiess er leicht gegen ein auf dem gegenüberliegenden Parkfeld abgestelltes Auto. Er bemerkte die Kollision nicht und setzte seine Fahrt fort. Ein Zeuge, der den Vorfall beobachtet hatte, hielt Roman an und machte ihn lautstark auf den Unfall aufmerksam. Roman parkte seinen Bus und entschuldigte sich. Gemeinsam mit dem Zeugen wartete er auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeugs, der nach kurzer Diskussion die Polizei hinzuzog.

Der Zeuge drehte immer noch leicht im roten Bereich. Er bot der Polizei die Videoaufnahmen seines Tesla an, auf denen die Kollision und Romans Weiterfahrt zu sehen waren. Allerdings erfasste der Bildausschnitt auf dem Video nur ein paar Meter links und rechts. Es war nicht erkennbar, dass Roman nur wenige Meter gefahren war, bis ihn der Zeuge anhielt. Dies führte zu Verwirrungen und sollte noch eine Schlüsselrolle spielen. Als die Polizei eintraf, nahm sie den Vorfall auf und dokumentierte ihn. Der Bericht war jedoch unklar formuliert. Darin hiess es, Roman sei «davongefahren», wie es der übereifrige Zeuge angegeben hatte. Diese Darstellung schien sich mit den Videoaufnahmen zu decken. Die Aufnahmen zeigten nicht, wie Roman kurz darauf anhielt und auf den Geschädigten wartete.

Des Guten zu viel

Die Staatsanwaltschaft wertete den Vorfall als Führerflucht und beschuldigte Roman, sich einer Massnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit entzogen sowie sich pflichtwidrig verhalten zu haben. Bei einem Unfall muss der Geschädigte direkt informiert, oder falls dies nicht möglich ist, unverzüglich die Polizei gerufen werden. Das Gesetz ist deshalb streng, weil sich angetrunkene Lenkerinnen und Lenker eher aus dem Staub machen als nüchterne, weshalb jemand nicht besser gestellt werden soll, wenn er sich der Kontrolle durch die Polizei entzieht.

Die Vorwürfe waren Roman «des Guten zu viel». Er argumentierte, dass er keineswegs «davongefahren» sei, wie es im Polizeirapport hiess. Er habe nur wenige Meter weiter geparkt, nachdem der Zeuge ihn anhielt und mit ihm auf die Polizei wartete. Die Konsequenzen waren einschneidend: hohe Busse, bedingte Geldstrafe und Gebühren in Höhe von total über 1000 Franken. Zudem drohte Roman ein dreimonatiger Führerausweisentzug.

Präzise Dokumentation ist entscheidend

Robin Road erhob Einspruch gegen das Verdikt der Staatsanwaltschaft. Der Polizeirapport und die Videoaufnahmen erweckten zwar den Eindruck, dass Roman davongefahren sei, doch entsprach das nicht der Wahrheit. Roman hatte die Polizei selbst abgewartet und mit den Beamten gesprochen.

Der Sachverhalt wurde nochmals geklärt. Die Staatsanwaltschaft befragte die Polizisten, und es stellte sich heraus, dass Roman tatsächlich auf dem Parkplatz wartete, bis die Polizei eintraf. Die Formulierung im Rapport war missverständlich und führte dazu, dass der Fall falsch eingeschätzt wurde. Es wurde klargestellt, dass Roman nicht versucht hatte, sich von der Unfallstelle zu entfernen, sondern sein Fahrzeug nur auf der Seite abstellte. Damit fiel auch der Vorwurf der Führerflucht sowie des pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Unfall. Das Verfahren wurde eingestellt.

Romans Fall zeigt, wie entscheidend eine präzise Dokumentation durch die Polizei ist. Aber auch die Betroffenen sollten sich bewusst sein, wie wichtig es ist, den Sachverhalt klar darzulegen und rechtzeitig Einspruch zu erheben. 

 


Robin Road wünscht weiterhin gute und vor allem sichere Fahrt! 
Dr. Rainer Riek alias Robin Road ist Anwalt und Notar bei www.zp-law.ch und unter anderem
spezialisiert auf Verkehrsrecht. Auf der Internetseite www.driving.legal schreibt Robin Road einen Autoblog. Haben Sie Fragen an Robin Road? Abonnentinnen und Abonnenten profitieren von einer kostenlosen Rechtsberatung. Schreiben Sie eine E-Mail an ai-abo@c-media.ch.

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