Bundesrat will autonomes Fahren regeln
Der Bundesrat will autonomes Fahren klar regulieren. Zwei neue Verordnungen sehen unter anderem vor, dass künftig die Hände vom Steuer genommen werden dürfen.
Die Schweiz könnte bald (teil-) autonomes Fahren nach Level 3 erlauben. An einer Sitzung hat der Bundesrat kürzlich eine Vernehmlassung über zwei neue Verordnungen eröffnet, mit denen die Möglichkeiten dazu klarer reguliert werden sollen. Diese sollen im Rahmen einer Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes umgesetzt werden und sich positiv auf die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss auswirken.
Hände vom Lenkrad
Nach der ersten Verordnung sollen nach der Aktivierung des Automatisierungssystems künftig die Hände vom Lenkrad genommen dürfen sowie der Verkehr und das Auto nicht mehr permanent überwacht werden müssen. Die Bereitschaft zur Übernahme der Fahrzeugbedienung muss aber jederzeit gegeben sein.
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Zweitens soll automatisiertes Einparken künftig ohne Anwesenheit eines Fahrers oder einer Fahrerin erlaubt sein, allerdings nur auf entsprechend signalisierten Flächen. Letztere zu definieren soll Aufgabe der Kantone sein. Voraussetzung für die beiden Verordnungen muss ein Nachweis der Verkehrssicherheit der Systeme sein. Diese müssen die Hersteller vorlegen.
«Der Bundesrat will die Möglichkeit schaffen, Pilot- und Demonstrationsprojekte mitzufinanzieren, um neue Technologien zu erproben. Unterstützt werden sollen Vorhaben, die auf öffentlichen Strassen durchgeführt werden, einen positiven Effekt für einen nachhaltigen Verkehr haben und ohne Finanzhilfen nicht realisiert werden können. Dies kann sich in der Erhöhung der Verkehrssicherheit oder der Erhöhung der Leistungsfähigkeit der bestehenden Strasseninfrastruktur niederschlagen.»
USA und Deutschland schon weiter
Stand heute ist teilautonomes Fahren in der Schweiz nur nach Level 2 gesetzlich erlaubt. Dies beinhaltet etwa automatische Abstandstempomaten und Spurwechselsysteme, wobei die Hände aber immer am Lenkrad gehalten werden und die Augen auf die Strasse gerichtet sein müssen. In manchen Ländern wie den USA und Deutschland sind bereits andere Systeme zulässig. BMW bietet im neuen 5er etwa einen automatischen Spurwechsel mit Blickaktivierung an. Mercedes hat einen teilautonomen Autobahnassistenten namens «Drive Pilot» mit autonomem Fahren nach Level 3, der in Teilen der USA ab Ende 2023 verfügbar sein soll. Ist dieser aktiv, muss man sich nicht mehr dem Strassenverkehr widmen.
Solche Systeme könnten also auch in der Schweiz künftig erlaubt sein. Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 2. Februar 2024.
Text: Moritz Doka
Quelle: ASTRA
Bild: Mercedes-Benz