Robin Road

Camping – wild oder legal?

Gemütlich ging’s los, und der erste Halt in der Innerschweiz verführte Max dazu, seine Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz zu verbringen. Dabei kamen ihm Zweifel: Mache ich etwas Unerlaubtes?

Veröffentlicht am 02.10.2020

Wildes Campen in der reglementierten Schweiz: Wie geht das? Das wollte Max samt Kind und Kegel mit seinem Bulli wissen und steuerte eine Reise über die Alpen an – via Innerschweiz über die Furka und den Nufenen ins Tessin. Von seinen Pässefahrten her kannte er die Camper auf den Ausstellplätzen mit meist prächtiger Aussicht in den Serpentinen hoch über dem herbstlichen Nebelmeer. Schon beim ersten abendlichen Halt auf einem öffentlichen Parkplatz – noch weit von den ersten steigenden Kurven – kam der Wunsch auf, doch gleich zu übernachten. Nur, ist dies erlaubt?

Wie immer – von Kanton zu Kanton verschieden

Die Bestimmungen über das Wildcampen ausserhalb von offiziellen Campingplätzen, wozu auch das freie Übernachten gehört, sind in der Schweiz kantonal und sogar meistens auf Gemeindeebene unterschiedlich geregelt. Leider ist dabei kein Verlass darauf, dass auf jedem Park- oder Ausstellplatz mit einer Tafel informiert wird, ob Campen zulässig ist. Gerade in touristischen Gebieten ist Campen oft nur auf den Campingplätzen erlaubt und sonst auf dem ganzen Gemeindegebiet verboten.

Gemäss Ratgeber «Zelten-Campen- Wildcampen» von hellozuerich.ch ist Campen auf kantonalen Rastplätzen in folgenden Kantonen erlaubt: Aargau, Jura, Luzern, Obwalden und Uri – ausser wenn es ausdrücklich auf einer Tafel anders angeschlagen ist.

Max war somit gut beraten, dass er wusste, in welcher Gemeinde er übernachten wollte. Ein Telefonanruf bei der Gemeindeverwaltung gab zusätzliche Gewissheit, dass er mit seiner Familie auf den Sonnenuntergang anstossen und dort auch übernachten konnte. Oft gibt auch die Polizei oder das Tourismusbüro Auskunft. In vielen Gemeinden ist aber nur einmaliges Übernachten erlaubt, und es dürfen keine zusätzlichen Einrichtungen aufgestellt werden. Auf öffentlichen Parkplätzen gelten zudem die Signalisationen und die Parkzeit-Beschränkungen. Das abgestellte Fahrzeug muss zudem in einem offiziellen Parkfeld stehen und auf das Parkfeld passen.

Und auf Privatgrund?

Gehört das Grundstück Privaten oder einer Kooperation, was gerade in Wäldern und an Seen vorkommt, gibt es keine Reglemente, die man allenfalls vorab online studieren könnte. Dann fragt man direkt beim Grundstückbesitzer. Und oft ist dies die rettende Insel in Gebieten mit generellem Campingverbot. Gut, hatte Max vorgesorgt, denn auf der nächsten Etappe wollte er dort seine «Zelte» aufschlagen, wo sich Fuchs und Hase gute Nacht sagen – im wild-romantischen Maderanertal. Nach ein paar Anrufen war der Waldeigentümer ausfindig gemacht. Für solche Fälle hat Max immer ein kleines Mitbringsel dabei, ein Autoquartett mit seinem Bulli drin, was die Besitzer sowie deren Kinder jeweils gleichermassen beglückt. So lernt man Land und Leute kennen.

Am nächsten Tag wurde der Vierzylinder-Boxer mit Solex-Fallstromvergaser gefordert. Es ging die Serpentinen der Furka und des Nufenen hoch und runter, und da waren sie, die Kollegen, die sich bereits die besten Aussichten auf den Ausstellplätzen sicherten und schon allerlei Camperutensilien im Einsatz hatten. Max gesellte sich dazu und erfuhr endlich, weshalb das wilde Campen hier in den Alpen keine Anrufe bei Polizei, kein Studium von Gesetzen oder Zustimmungen von Privaten erfordert. Es gilt nämlich als ungeschriebenes Gesetz des SAC (Schweizerischer Alpen Club), dass oberhalb der Baumgrenze – also über 1800 bis 2000 Meter – Campieren überall erlaubt ist. Bei Berg- und Alphütten müssen dann aber wiederum die Inhaber oder Pächter gefragt werden.

Sonderfall Naturschutzgebiete

Weiter gilt, dass in Naturschutzgebieten, im Nationalpark, in eidgenössischen Jagdgebieten sowie Wildruhezonen und überall dort, wo ein allgemeines Betretungsverbot herrscht, nicht campiert werden darf. Eine Auflistung davon gibt es unter www.wildruhezonen.ch. Und eine Bewilligung brauchen Wildcamper besonders dann, wenn sie in grösseren Gruppen unterwegs sind und mehrere Nächte am selben Ort bleiben.

Der Bulli liess Max nicht im Stich, und so fuhr er mit seiner Familie weiter ins Tessin. Ein Auflug auf die Autobahn führte zu einer Pause für «kleine Jungs» auf einem Rastplatz. Max wollte zwar nicht dort übernachten, aber fragte sich trotzdem, ob dies denn zulässig wäre. Rastplätze auf Autobahnen gehören zum Nationalstrassennetz. Darauf sind Parkplätze für die kurzfristige Erholung weiss markiert und daher ohne zeitliche Begrenzung und kostenlos nutzbar. Ein Rastplatz ist aber kein Campingplatz. Aus diesem Grund sollten Camper nach der Nachtruhe wieder weiterfahren. Campingverhalten, also Tische und Stühle aufstellen oder Markisen ausfahren, ist nicht erlaubt.

Übrigens hatten Max und seine Familie einen guten Riecher, übers Wallis, anstatt direkt über den Gott- hard zu fahren, denn über dem Gotthard entlud sich am selben Abend ein heftiges Gewitter. Und das Campieren auf Kuppeln oder Graten ist bei Gewittern gefährlich, aber auch bei möglichem Hochwasser an Flüssen und bei Wasserkraftanlagen.

Robin Road wünscht Ihnen erholsame Herbstferien und gute Fahrt!

Text: Robin Road
Fotos: Vesa Eskola

 

Robin Road hilft

Dr. Rainer Riek — alias Robin Road — schreibt in jeder ai-Ausgabe oder auf unserer Homepage
www.auto-illustrierte.ch über strassenverkehrsrechtliche Themen sowie rund ums Auto im Recht. Er ist Rechtsanwalt und Notar bei www.zwplaw.ch und unter anderem spezialisiert auf Strassenverkehrsrecht. Zudem postet er seine Autoquartette auf dem Auto-Blog von www.driving.legal.

Wenn Sie ein strassenverkehrsrechtliches Problem oder Fragen dazu haben, schreiben Sie Robin Road eine E-Mail: road@auto-illustrierte.ch

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich hier meist um reale Fälle mit geänderten Namen. Jeder Fall ist verschieden und muss einzeln betrachtet werden. Daher erfolgen sämtliche Empfehlungen und Angaben ohne Gewähr.

 

Bisher erschienene Beiträge von Robin Road

Die Auslandstat

Aussage gegen Aussage beim Posen

Gegen Strafbefehl vorgehen lohnt sich

Killt Corona die Via Sicura?

<< Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren: