Verkehr

Führerausweis: 7 Änderungen stehen an

Nach den Änderungen zu Erlangung des provisorischen und definitiven Führerausweises wird nun bald das zweite Paket in Kraft gesetzt. Das ändert sich für Schweizer Autofahrerinnen und Autofahrer.

Veröffentlicht am 16.05.2023

Schweizer Autofahrerinnen und Autofahrern stehen Änderungen beim Führerschein bevor. Es ist das zweite Umsetzungspaket, das der Bundesrat bereits 2017 vorgeschlagen hat. Das erste trat bereits 2021 in Kraft und beinhaltete unter anderem die Kürzung der Weiterbildungen während der dreijährigen Probezeit. Zwischen 15. Juli 2023 und 1. März 2024 werden nun die Massnahmen des zweiten Pakets umgesetzt. Die Änderungen im Überblick.

Änderungen ab dem 15. Juli 2023

  • Umtausch des blauen Papierführerausweises: Die Frist zum Umtausch in einen Ausweis im Kreditkartenformat wurde bis zum 31. Oktober 2024 verlängert. Zuvor war der Stichtag bereits am 31. Januar 2024.
  • Aus «Sitzplätzen» wird in den Führerausweiskategorien «Plätze». Damit zieht die Schweiz dem EU-Recht nach. Damit dürfen mit der Kategorie D1 nun keine Fahrzeuge mehr gefahren werden, die zusätzlich zu den 16 Sitzplätzen noch Stehplätze aufwiesen. Ab dem Stichtag ausgestellte D1-Führerausweise berechtigen nur noch zum Bewegen von Fahrzeugen mi bis zu 16 Gesamt-Plätzen. In Zukunft muss also den Führerausweis der Klasse D erwerben, wer «Gesellschaftswagen und Kleinbusse im regionalen fahrplanmässigen Verkehr» bewegen will. Bis zum Stichtag erworbene D1-Führerausweise behalten ihre Gültigkeit.

Änderungen ab dem 1. März 2024

  • Medizinische Untersuchung bei Gesuch um Lernfahr- oder Führerausweis erst ab 75 Jahren. Bisher war eine medizinische Untersuchung schon ab 65 Jahren Pflicht.
  • Entfall des Sehtests bei zusätzlichen Ausweiskategorien. Wer einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will, muss keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen. Ebenso muss keine weitere verkehrsmedizinische Untersuchung mehr machen, wer bereits eine berufsmässige Ausweiskategorie oder entsprechende Transportbewilligung besitzt.
  • Umsetzung eines Bundesgerichtsentscheids: Der Zeitpunkt für das Aufgebot zur erstmaligen verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung und der Untersuchungsrhythmus wird einheitlich vorgeschrieben. Damit wird einem Entscheid des Bundesgerichts Rechnung getragen und sichergestellt, dass die kantonalen Behörden betroffene Personen gleichbehandeln.
  • Gleichbehandlung beim Entzug des Lernfahr- oder Führerausweises: Während eines Entzuges des Lernfahr- oder des Führerausweises kann neu keine Ausweiskategorie mehr erteilt werden, die – wäre sie vor dem Entzug bereits erworben gewesen – hätte entzogen werden müssen.
  • Verlängerung der Fahrprüfungen für Kategorien A (Motorrad) und B (Personenwagen). Neu muss in beiden Prüfungen mindestens 45 Minuten im Strassenverkehr gefahren werden. In der Kategorie A dauerte die praktische Prüfung zuvor nur 30 Minuten.

Text: Moritz Doka
Bild: ai-Archiv
Quelle: astra.admin.ch

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