Robin Road

Reden oder schweigen?

An der Tür von Sascha klingelt es. Draussen stehen zwei Polizeibeamte. Klassisch: einer eher verständnisvoll, der andere durchaus fordernd. Sie wollen Sascha nach der Lenkerschaft zu einer eher mässigen Geschwindigkeitsübertretung befragen. Er verweigert jegliche Aussage. Ist das richtig oder falsch? Robin Road alias Dr. Rainer Riek weiss Rat.

Veröffentlicht am 25.07.2021

Sascha hatte bereits ein Formular zur Lenkerangabe erhalten, dieses aber nicht ausgefüllt. Vielmehr hatte er dafür einen Anwalt beigezogen, was auch den Polizeibeamten bekannt ist. Aber sie versuchen es trotzdem. Vorab: Es ist das gute Recht von Sascha, keine Aussage zu machen. Er muss nicht angeben, wer gefahren ist oder gar Formulare dazu ausfüllen.

In der Theorie klingt dies etwas komplizierter: Als beschuldigte Person muss man keine Aussagen machen – auch als sogenannte Auskunftsperson nicht. Als Auskunftsperson gilt, wer als Täter oder Täterin in Frage kommt, während es aber noch zu wenig klar ist, was sich abgespielt hat. Nur wer Zeuge oder Zeugin ist, muss zwingend eine Aussage machen, ausser er oder sie würde sich selbst oder eine nahestehende Person belasten. Ob man aber bei einer polizeilichen Befragung gleich begreift, was dies nun konkret bedeutet und wie man sich verhalten soll, das ist so fraglich wie anspruchsvoll, auch wenn einen die Polizei darüber aufklärt.

 

Aussage verweigern?

Hinzu kommt die Frage der Fragen schlechthin: Soll man überhaupt eine Aussage machen? Die erste Aussage gilt für den ganzen Prozess und ist etwa so schwer wegzukriegen, wie eingetrockneter Vogelkot auf dem Autolack. Landläufig hört man oft, dass, wer nichts zu verstecken hat, auch aussagen kann. Das ist Schönwetter-Cabrio-fahren! Wer weiss schon im Voraus, was man rechtlich alles falsch gemacht haben könnte. Im Best Case entscheidet man nach gründlicher Überlegung, was zum Vorfall konkret ausgesagt werden soll. Das heisst, es wird erst nach Rücksprache mit einer Anwältin oder einem Anwalt Auskunft gegeben. Schweigen, bis der Rechtsbeistand auftaucht, kann an der Glaubhaftigkeit der Aussagen rütteln und zudem zur Nervensache werden: Ohne Aussage läuft man im Extremfall Gefahr, inhaftiert zu werden und auch das Auto kann vorübergehend beschlagnahmt werden. Das ist starker Tobak und nicht jedermanns Sache. Immerhin: Das Risiko für eine Übernachtung auf Staatskosten besteht vor allem bei schwerwiegenden Vorwürfen, Vertuschungs- oder Fluchtgefahr, was man zumindest dann abschätzen können sollte, wenn einen das schlechte Gewissen plagt.

Immer wieder ist zu hören, dass die Polizei mit einer Inhaftierung Druck aufsetzen will, um einem eine vielleicht unüberlegte Aussage zu entlocken. Aber dafür braucht die Polizei schon recht stichhaltige Gründe wie soeben beschrieben. Nichtsdestotrotz fühlt man sich in solchen Situationen ausgeliefert und als Spielball der Staatsmacht. Der Polizei steht ein recht grosses Ermessen zu. Und es geht ja schliesslich auch nicht um den Austausch von Nettigkeiten.

 

Hinterher weiss man mehr

Ob man bei einer Befragung vor der Polizei Aussagen machen soll oder nicht, ist somit eine Frage der Strategie sowie von Zeit, Geld und Nerven. Dabei kann es einem ähnlich gehen wie beim Ankreuzen der Optionen beim Neuwagenkauf. Auch dort weiss man erst, ob die richtigen Optionen ausgesucht wurden, wenn man das neue Auto sieht und damit fährt.

Sascha handelt korrekt: Er verweigert die Aussage und hält an seiner Strategie fest, nämlich: Dass die Polizei ohne seine Hilfe den Lenker oder die Lenkerin ausfindig machen sollte. Der Vorwurf einer mässigen Geschwindigkeitsübertretung stellt zudem keinen Grund für eine Inhaftierung dar. Und für Sascha besonders wichtig: Nachdem sein Anwalt bei der Polizei insistierte, gab es auch keine Hausbesuche mehr. Denn eine Befragung ohne Anwalt oder eine Anwältin ist nicht zulässig, solange man nicht ausdrücklich darauf verzichtet.

Robin Road wünscht Ihnen weiterhin gute Fahrt!

Text: Robin Road
Fotos: Vesa Eskola

 

Robin Road hilft

Dr. Rainer Riek — alias Robin Road — schreibt in jeder ai-Ausgabe oder auf unserer Homepage
www.auto-illustrierte.ch über strassenverkehrsrechtliche Themen sowie rund ums Auto im Recht. Er ist Rechtsanwalt und Notar bei www.zp-law.ch und unter anderem spezialisiert auf Strassenverkehrsrecht. Zudem postet er seine Autoquartette auf dem Auto-Blog von www.driving.legal.

Wenn Sie ein strassenverkehrsrechtliches Problem oder Fragen dazu haben, schreiben Sie Robin Road eine E-Mail: road@auto-illustrierte.ch

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich hier meist um reale Fälle mit geänderten Namen. Jeder Fall ist verschieden und muss einzeln betrachtet werden. Daher erfolgen sämtliche Empfehlungen und Angaben ohne Gewähr.

 

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