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Robin Road - Passwortgeheimnis

Der Druck mit dem Code: Muss ich den Behörden mein Passwort herausgeben?

Veröffentlicht am 04.05.2025

Marc konnte nicht glauben, was da plötzlich vor sich ging. Vor seiner Haustür stand die Polizei mit einem Hausdurchsuchungsbefehl. Die Polizei wollte wissen, ob er der Lenker eines deutlich zu schnellen Autos war. Er verweigerte die Aussage, was sein gutes Recht war. Doch die dicke Post kam erst noch: Bei der Hausdurchsuchung war unter anderem das Mobiltelefon von Marc sichergestellt worden. Das Strafgericht setzte ihm eine Frist und forderte ihn auf, die Passwörter für seine Geräte herauszugeben. 

Kein Zwang zur Herausgabe

Marc war verunsichert: Musste er wirklich kooperieren? Drohte ihm eine Strafe, wenn er sich weigerte? Und vor allem – durfte das Gericht das überhaupt verlangen? Auf den ersten Blick scheint es naheliegend: Wenn die Polizei ein Gerät sicherstellt, will sie auch darauf zugreifen können. Doch der entscheidende Punkt ist das Aussage- und Mitwirkungsverweigerungsrecht. Gemäss Strafprozessordnung ist kein Beschuldigter verpflichtet, aktiv an seiner eigenen Überführung mitzuwirken. Ein Gericht kann daher niemanden zwingen, Passwörter oder Entsperrcodes preiszugeben. Trotzdem versuchen es manche Strafverfolgungsbehörden, teils ohne den Beschuldigten über seine Rechte zu informieren. Das ist problematisch, denn ein solches Vorgehen verstösst gegen das Willkürverbot und das Recht auf ein faires Verfahren.

Folgen der Kooperation

Wer seine Codes dennoch preisgibt, könnte sich später ärgern. Mit der freiwilligen Herausgabe des Passworts begibt man sich auf juristisch umstrittene Pfade, nämlich, ob eine solche gerichtliche Aufforderung von Anfang an nichtig ist. Die Folgen können fatal sein. Denn sobald die Behörden Zugang zum Gerät haben, können sie sämtliche gespeicherten Daten auswerten. Und bekanntlich sind im Mobiltelefon ganz viele Daten abgelegt, auch solche, von denen man nichts weiss. Das Bundesgericht argumentierte in einem Fall, dass die Daten verwertbar seien, selbst wenn der Beschuldigte nicht über seine Rechte aufgeklärt wurde, nämlich über sein Recht, die Zugangscodes nicht offenlegen zu müssen (BGer 1B_535/2021 vom 19. Mai 2022). Der Entscheid wird allerdings von Juristen kritisiert, da widerrechtlich erlangte Beweise eigentlich nicht verwertbar sind. 

Rechtlich ohne Konsequenzen

Doch was passiert, wenn man die Frist einfach verstreichen lässt? Die Antwort: nichts – zumindest rechtlich gesehen. Denn niemand kann für das Schweigen zu seinen Gunsten bestraft werden, wenn man sich sonst selbst allenfalls belasten würde. Stattdessen müssen Ermittler andere Wege finden – sei es durch forensische Analyse oder durch andere Beweismittel. Allenfalls kann aber die Glaubwürdigkeit der Aussagen des Beschuldigten leiden, wenn man sich bedeckt hält. Die blosse Schwierigkeit hingegen, ein Gerät zu entsperren, rechtfertigt keinen Druck auf die Beschuldigten.

Marc entschied sich, auf das Schreiben des Gerichts nicht zu reagieren. «Am Anfang hatte ich Angst, dass mir das negativ ausgelegt wird», sagte er später. Doch nachdem er sich beraten liess, wusste er: Sein Schweigen war nicht nur erlaubt, sondern sein gutes Recht.

Der Fall zeigt, dass gut beraten ist, wer seine Rechte kennt und diese in Anspruch nimmt. Wer sich in einer ähnlichen Lage befindet, sollte selbstbewusst auftreten und für seine Rechte einstehen, auch wenn dies nicht immer einfach ist und man der Polizei nicht unnötig die Arbeit erschweren möchte.

Robin Road wünscht allen weiterhin eine sichere Fahrt – und rät: Bei behördlichen Aufforderungen immer genau hinschauen und im Zweifel nachfragen und standfest bleiben! 

 

Robin Road im Namen des Verkehrsrechts

Dr. Rainer Riek alias Robin Road ist Anwalt und Notar bei www.zp-law.ch und unter anderem
spezialisiert auf Verkehrsrecht. Auf der Internetseite www.driving.legal schreibt Robin Road einen Autoblog. Haben Sie Fragen an Robin Road? Abonnentinnen und Abonnenten profitieren von einer kostenlosen Rechtsberatung. Schreiben Sie eine E-Mail road@auto-illustrierte.ch.

 

Text: Robin Road
Fotos: KI

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