Verkehrspolitik

Gibt es einen Rückzieher beim Ausweisentzug?

Das Thema Geschwindigkeit hat in der Politik immer wieder für Auseinandersetzungen mit den Autofahrern gesorgt und wurde an dieser Stelle schon mehrmals angeschnitten. Mit dem Ausweisentzug könnte sich erstmals die Richtung ändern.

Veröffentlicht am 23.01.2020
FDP-Ständerat Hans Wicki:
«Wer unabsichtlich zu schnell fährt, soll je nach Umständen seinen Führerschein behalten können»

Anhänger der flüssigen Fahrweise sollten sich nicht zu früh freuen: Es wird nicht weniger 30er-Zonen und sowieso keine höheres Tempolimit geben. Aber das überrissene Rasergesetz hat einige Politiker aufgeweckt. Es geht wenigstens darum, die sogenannten Administrativ-Massnahmen, sprich den Führerausweisentzug infolge Geschwindigkeitsübertretung zu lockern.

Denn: ein Entzug der Fahrerlaubnis kann sich verheerend auswirken. Den Verlust des Arbeitsplatzes oder von sozialen Kontakten beispielsweise oder, je nach Wohnort, zumindest einen zeitlich erheblich grösseren Pendleraufwand bedeuten und Familien in die Bredouille bringen.

Anders als der Artikel 263 des Strafgesetzes kennt das Verkehrsrecht keine Strafminderungen. «Es gibt zu viele Fälle», so erklärte es ein Porsche fahrender Bundesrichter dem Schreibenden bereits 2002. Will heissen: Gegen eine Busse kann man zwar Einspruch erheben, der Führerausweisentzug ist aber festgeschrieben. Den Behörden bleibt verwehrt, für Plädoyers einzutreten. Dieses Faktum hat im Gleichschritt mit den vermehrten Tempo-30-Zonen zu einer ansteigenden Zahl von Entzügen geführt.

Wer in einer 30er-Zone mit 51 km/h erwischt wird, ist seinen Führerausweis mit Sicherheit los. Ausserorts passiert das Gleiche mit 107 km/h, unabhängig davon, ob die Limite über einen längeren Zeitraum oder nur kurzzeitig – beispielsweise zum Überholen eines Baukippers – überschritten worden sind. auto-illustrierte-Leser wissen, wie schnell mit einem Turbo-Verbrenner – oder Elektrofahrzeug – eine grobe Verkehrsverletzung passiert. Es hilft nicht, darauf hinzuweisen, dass ein modernes Auto einen rund 15 Prozent kürzeren Bremsweg als ein 18-jähriges Fahrzeug ermöglicht, wovon noch Tausende herumkurven. «Ermöglicht», weil von vielen Fahrlehrern nicht geschult wird, richtig draufzutreten.


Lockerung der Entzugspraxis

«Wer unabsichtlich zu schnell fährt, soll je nach Umständen seinen Führerschein behalten können», fordert FDP-Ständerat Hans Wicki (55). Er will per Vorstoss einen bedingten Ausweisentzug einführen. «Die Administrativbehörden haben im Moment keine andere Wahl, als den Ausweis zu entziehen», argumentiert er.

Für einen kurzen Moment unachtsam, und es ist passiert. Gilt dort, wo früher Tempo 50 galt, heute 30 km/h, so hat dies für unachtsame Autofahrer weitreichende Folgen. Für den Nidwaldner Ständerat ein Unding: «Wem einmal ein Lapsus passiert, sollte nicht so hart bestraft werden.» Deshalb hat Wicki einen Vorstoss eingereicht. Darin die Forderung, dass Richter auch bedingte Ausweisentzüge aussprechen können.

Nicht jeder soll bei einem Ausrutscher das Billett gleich abgeben müssen. Wird er jedoch in den Folgejahren erneut mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt, geht seine Fahrerlaubnis flöten. Mit dieser vorsichtigen Formulierung ist es ihm gelungen, breite Akzeptanz zu finden. 18 der 46 Ständeräte haben mitunterzeichnet. «An Orten, an denen meine Eltern früher 60 km/h fahren durften, gilt heute Tempo 30», fügt er an.

Eine fixe Grenze, bis zu wie viel Stundenkilometern zu viel ein bedingter Entzug möglich ist, will der Innerschweizer nicht ziehen. «Wurde niemand gefährdet, waren kein Alkohol oder Drogen im Spiel und handelt es sich nicht um einen Wiederholungstäter, sollte man den bedingten Entzug prüfen.»

Unterstützung bekommt Wicki von ungewohnter Seite. Selbst die Stiftung für Verkehrssicherheit, Roadcross, die sich für Unfallopfer einsetzt und die Raser-Initiative triumphal verantwortete, befürwortet Wickis Vorstoss. «Die Vorgeschichte eines Autofahrers sollte bei weniger gravierenden Geschwindigkeitsübertretungen berücksichtigt werden können», erklärt Roadcross-Mediensprecher Mike Egle.

Ein Lenker fährt innerorts 20 Stundenkilometer zu schnell, damit verliert er sein Billett. Für Roadcross wird diese Regelung in manchen Fällen zu streng ausgelegt. «Falls durch die Strassenführung nicht klar ersichtlich ist, dass es eine Tempo-30-Zone ist, und der Autofahrer sich über Jahre keine gleichwertigen Vergehen geleistet hat, können wir uns einen bedingten Fahrausweisentzug vorstellen», sagt Egle. Klar sei aber, dass im Wiederholungsfall die Strafe härter ausfallen würde. Egle will aber nichts davon wissen, dass Roadcross jetzt milder wird: Entscheidend für die Frage, ob der Autofahrer sein Billett behalten darf, sei die Vorgeschichte. «Wiederholungstäter oder Leute, die mit Alkohol oder Drogen gefahren sind, dürfen von der neuen Regel nicht profitieren.» Und: «Raser sollen weiterhin hart bestraft werden.» Eine Spur Einsicht oder Vernunft, mehr aber nicht.

 

Roadcross wird rückfällig

Es ist nicht das erste Mal, dass Roadcross für Aufsehen sorgt. So zeigte sich die Stiftung schon 2018 offen für die Aufweichung der Raser-Paragrafen, was ihr Kritik vom Gründer Roland Wiederkehr (76) einbrachte. Die Präsidentin des Stiftungsrats, Valesca Zaug, konterte, es handle sich nicht um eine Aufweichung, sondern nur um eine Präzisierung der bestehenden Praxis. Im letzten Jahr wurden zirka 80 000 Fahrausweise entzogen. Eine wirkliche Entspannung des Problems bedeutet der Vorstoss des ehemaligen Bundesrat-Kandidaten nicht. Er steht allenfalls dafür, dass dies in der Schweiz in kleinsten Schritten korrigiert werden könnte.

 

Das Problem

Der «tolerante» Ansatz verdeutlicht eher, wie das Strassenverkehrsrecht formuliert ist: Intolerant, weil es eben zu viele Fälle gibt und der motorisierte Individualverkehr ständig unter Beschuss ist. Aber in der verkrusteten Anti-Autopolitik bewegt sich wenigstens etwas. Ein weiterer parlamentarischer Vorstoss will erreichen, dass Berufsfahrern bei groben Verkehrsverletzungen der Führerschein nur für gewisse Kategorien – beispielsweise bei Buschauffeuren lediglich für den PW – entzogen werden kann.

Die Höhe der ausgesprochenen Bussen bleibt von beiden Vorstössen unberührt. Monetär soll sich nichts ändern, damit der Strassenverkehr ein Kassenfüller bleibt.

Text: Jürg Wick

 

Die Meinung des Autors entspricht nicht zwingend der der Redaktion.

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